
Haben Sie beim Kredit zu hohe Gebühren bezahlt?
Viele Kreditnehmer:innen haben beim Abschluss ihres Kredits Bearbeitungsgebühren, Bereitstellungsentgelte oder ähnliche Kreditkosten bezahlt. Diese Gebühren können unzulässig sein – auch bei alten, bereits zurückgezahlten oder umgeschuldeten Krediten.
Sie werden zum sicheren Prüfformular unseres Kooperationspartners G&L Rechtsanwälte weitergeleitet.
Das Problem: Viele Banken haben Gebühren verrechnet, die nicht klar erklärt wurden
Beim Abschluss eines Kredits wurden häufig Bearbeitungsgebühren, Bereitstellungsentgelte oder ähnliche Nebenkosten verrechnet. Diese lagen oft bei 1 bis 3 Prozent der Kreditsumme. Bei einem Immobilienkredit kann das schnell mehrere tausend Euro ausmachen.
Viele Kreditnehmer:innen wussten nicht, wofür diese Gebühren konkret bezahlt wurden. Genau hier setzt die rechtliche Prüfung an: Wenn die Klausel im Kreditvertrag nicht klar, verständlich und nachvollziehbar ist, kann eine Rückforderung möglich sein.
Wichtig:Nicht jede Gebühr ist automatisch rückforderbar. Entscheidend ist immer der konkrete Kreditvertrag.
Wer sollte seinen Kreditvertrag prüfen lassen?
Dann kann sich eine kostenlose und unverbindliche Prüfung lohnen.
Jetzt Anspruch unverbindlich prüfenDie Lösung: Kreditvertrag kostenlos prüfen lassen
Sie müssen nicht selbst beurteilen, ob eine Kreditgebühr zulässig war. Über das Prüfformular werden Ihre Angaben und Unterlagen an G&L Rechtsanwälte übermittelt. Dort wird geprüft, ob eine Rückforderung möglich ist und welche nächsten Schritte sinnvoll sind.
Formular ausfüllen
Sie geben Ihre Daten, die Bank und vorhandene Kreditunterlagen an.
Prüfung erhalten
Ihre Angaben und Unterlagen werden auf mögliche Rückforderungsansprüche geprüft.
Geld zurückholen
Wenn Erfolgsaussichten bestehen, kann die Rückforderung außergerichtlich oder gerichtlich weiterverfolgt werden.
Welche Gebühren können betroffen sein?
Betroffen sein können insbesondere Gebühren, die direkt mit dem Kreditabschluss verbunden waren und an die Bank bezahlt wurden.
Beispiele:
- Bearbeitungsgebühren
- Kreditbearbeitungsentgelt
- Bereitstellungsentgelt
- einmalige Kreditnebenkosten
- vergleichbare Gebühren im Zusammenhang mit dem Kreditabschluss
Hinweis: Nicht jede Kostenposition ist automatisch rückforderbar. Kosten wie Grundbucheintragungsgebühren, Notarkosten, Treuhandkosten oder gesetzliche Gebühren sind gesondert zu beurteilen.
Entscheidend ist immer der konkrete Vertrag. Deshalb ist die kostenlose Prüfung der sicherste erste Schritt.
Warum Sie jetzt prüfen sollten
Viele Kreditnehmer:innen wissen nicht, dass auch ältere Kreditverträge noch relevant sein können. Rückforderungen können nach rechtlicher Einschätzung auch bei alten, bereits getilgten oder umgeschuldeten Krediten möglich sein.
Gerade bei hohen Kreditsummen können bereits kleine Prozentwerte zu erheblichen Beträgen führen.
„Vielleicht liegt in Ihrem alten Kreditvertrag Geld, das Ihnen zusteht.“
FinFit GmbH als Kooperationspartner
Die FinFit GmbH unterstützt Menschen dabei, finanzielle Themen verständlich zu machen und Chancen sichtbar zu machen. Bei der Rückforderung möglicher Kreditgebühren arbeitet FinFit mit G&L Rechtsanwälte zusammen.
Die rechtliche Beurteilung und mögliche Durchsetzung erfolgt durch die Kanzlei beziehungsweise deren Partner.
So schnell können sich Kreditgebühren summieren
Bei einem Kredit über 250.000 Euro kann bereits eine Bearbeitungsgebühr von 2 Prozent einen Betrag von 5.000 Euro ausmachen.
Ob eine Rückforderung möglich ist, hängt vom konkreten Vertrag und der verwendeten Klausel ab. Genau deshalb lohnt sich die Prüfung.
Dieses Beispiel dient nur zur Veranschaulichung und ist keine Zusage für eine konkrete Rückzahlung.
Meinen Kreditvertrag prüfen lassenHäufig gestellte Fragen
Prüfen Sie jetzt, ob Sie Geld zurückbekommen können.
Ihr Kreditvertrag ist vielleicht mehr wert, als Sie denken. Starten Sie jetzt die kostenlose und unverbindliche Prüfung.
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